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Saargold MagazinBelgische Schäferhunde, Hundesport und Hundeleben im Südwesten

Papiere und Ausstellung

Zuchtzulassung und Körung: wie es geregelt ist

Zucht ist in Deutschland ein Verfahren mit Voraussetzungen, Terminen und Papieren. Diese Seite beschreibt das Verfahren. Sie vermittelt nichts, sie kündigt nichts an und sie nennt niemanden.

Messstab und Maßband auf einem grünen Vereinstisch neben einem leeren Formularstapel vor einer hölzernen Absperrung

Zucht im Verbandsrahmen ist kein Entschluss, sondern ein Verfahren. Am Anfang steht ein Hund, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt, am Ende steht ein Eintrag in einem Zuchtbuch, und dazwischen liegen Untersuchungen, Vorstellungen und Formulare. Diese Seite beschreibt dieses Verfahren und seine Stufen. Sie beschreibt es aus einer Distanz: hier wird nichts angekündigt, nichts vermittelt und niemand genannt.

Dieses Magazin führt keine Zucht und stellt keinen Kontakt zu einer Zucht her. Es erklärt, wie ein Verfahren geregelt ist, damit ein Papier lesbar wird. Wer eine Zuchtfrage hat, wendet sich an die zuständige Organisation, nicht an eine Redaktion.

Was ist eine Zuchtzulassung?

Eine Zuchtzulassung ist eine Erlaubnis, die ein Rasseverein nach einer geschriebenen Ordnung erteilt, nachdem er geprüft hat, ob ein einzelner Hund die dort festgelegten Bedingungen erfüllt. Sie ist an den Hund gebunden, nicht an die Person, die ihn hält, und sie kann befristet, beschränkt oder mit Auflagen versehen sein. Ohne sie ist ein Hund im Rahmen dieses Vereins von der Zucht ausgeschlossen, unabhängig davon, wie er auf einer Ausstellung bewertet wurde.

Was ist eine Körung?

Die Körung ist eine zusätzliche Bewertung, die über die Zuchtzulassung hinausgeht und einen Hund für den Einsatz in der Zucht ausdrücklich empfiehlt oder in eine Klasse einordnet. Sie ist nicht dasselbe wie die Zulassung und sie existiert nicht in jeder Zuchtordnung: manche Vereine kennen sie, andere arbeiten allein mit der Zuchtzulassung. Ob es sie für eine bestimmte Rasse und einen bestimmten Verein gibt und wie sie dort genau heißt, steht in der jeweils gültigen Ordnung und ist an diesem Stand nicht für jeden Verein einzeln geprüft.

Die Stufen des Verfahrens in ihrer Reihenfolge. Quelle: Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen, ergänzt durch die Ordnung des jeweiligen Rassevereins. Stand 02.09.2026
StufeWas dabei geprüft wirdWas daraus entsteht
AbstammungEintragung des Hundes in ein anerkanntes ZuchtbuchDie Grundvoraussetzung, ohne die das Verfahren nicht beginnt
GesundheitsbefundeUntersuchungen nach festgelegten Verfahren, je nach Rasse unterschiedlichBefunde mit Datum und auswertender Stelle
FormwertVorstellung auf Ausstellungen und Bewertung gegen den RassestandardBewertungskarten mit Note und Klasse
WesensbeurteilungVerhalten in festgelegten Situationen, teils mit PunktbewertungEin Prüfungsergebnis oder ein Vermerk
ZuchtzulassungZusammenschau aller Voraussetzungen durch den VereinDie Zulassung, gegebenenfalls mit Auflagen
KörungZusätzliche Beurteilung, wo die Ordnung sie vorsiehtEine Einstufung oder Empfehlung, kein Ersatz für die Zulassung
ZuchtbucheintragMeldung und Abnahme nach der Geburt, Kennzeichnung der TiereDie Ahnentafeln der eingetragenen Hunde

Welche Gesundheitsbefunde werden verlangt?

Das entscheidet die Ordnung des Rassevereins, und sie tut es rassespezifisch. Für Rassen, bei denen die Gelenke im Blick stehen, gehören die Auswertung der Hüft- und der Ellenbogengelenke zu den üblichen Voraussetzungen; die Aufnahme dafür ist an ein Mindestalter gebunden, das die Zuchtordnung des Dachverbandes bei zwölf Monaten ansetzt und für spät reifende Rassen höher empfiehlt. Welche Befundstufen eine Zuchtzulassung noch zulassen und welche sie ausschließen, ist von Verein zu Verein verschieden und wird hier bewusst nicht als eine feste Grenze wiedergegeben. Was die Buchstaben und Ziffern eines solchen Befundes überhaupt bezeichnen, erklärt HD und ED verstehen.

Ab welchem Alter darf ein Hund in die Zucht?

Ein Mindestalter gehört zu jeder Zuchtordnung, aber es ist keine bundesweit einheitliche Zahl. Es hängt am Verein, teils am Geschlecht und teils an der Rasse, und es ist regelmäßig höher als das Alter, in dem ein Hund körperlich dazu in der Lage wäre. Der Grund dafür ist banal und wichtig zugleich: mehrere der Voraussetzungen, etwa die Gelenkauswertung und die Vorstellungen auf Ausstellungen, sind vor einem bestimmten Alter gar nicht zu erbringen. Wir nennen hier keine Monatszahl, weil eine falsche Zahl in diesem Zusammenhang schlechter wäre als gar keine.

Wer erteilt was

Den Rassestandard hält die FCI. Den Rahmen für Zucht und Zuchtbuchführung in Deutschland setzt der VDH mit seiner Zuchtordnung. Die konkreten Voraussetzungen, die Zuchtzulassung und gegebenenfalls die Körung verantwortet der zuständige Rasseverein, der auch das Zuchtbuch führt und die Ahnentafeln ausstellt.

Quelle: Zuchtordnung des VDH, Rassestandard Nummer 15 der FCI. Stand: 02.09.2026.

Wer trägt einen Wurf ins Zuchtbuch ein?

Der Verein, der das Zuchtbuch führt, und niemand sonst. Der Ablauf ist in der Zuchtordnung geregelt: eine Meldung, eine Abnahme durch eine beauftragte Person, die Kennzeichnung und Identitätssicherung der Tiere und danach die Eintragung. Erst dieser Verwaltungsakt erzeugt das Dokument, das später Ahnentafel genannt wird. Deshalb ist die Ahnentafel kein Qualitätssiegel, sondern eine Eintragungsbestätigung: sie belegt, dass ein Hund in einem bestimmten Buch steht, und sie belegt seine Abstammung, soweit dieses Buch sie kennt. Wie ein solches Formular gelesen wird, steht in die Ahnentafel lesen.

Was ist der Unterschied zwischen Zucht im Verband und Zucht ohne Verband?

Der Unterschied liegt in der Verbindlichkeit und in der Nachprüfbarkeit, nicht automatisch im einzelnen Hund. Wer im Verband züchtet, unterwirft sich einer geschriebenen Ordnung, einer Kontrolle durch den Verein und einer Eintragung in ein Buch, das über Jahrzehnte geführt wird. Wer das nicht tut, unterliegt weiterhin dem Tierschutzrecht und den gewerberechtlichen Vorschriften, aber nicht diesen Vereinsregeln, und die entstehenden Hunde erhalten keine Papiere eines FCI-anerkannten Zuchtbuchs. Beides existiert nebeneinander; diese Seite beschreibt den ersten Fall, weil nur er in Ordnungen nachlesbar ist, und sie bewertet den zweiten nicht.

Vier Sätze, die in diesem Zusammenhang oft falsch verwendet werden

  • Papiere heißt geprüft. Papiere heißen eingetragen. Was geprüft wurde, steht in der Zuchtzulassung, nicht in der Ahnentafel.
  • Gekört ist besser als zugelassen. Die Körung ist eine zusätzliche Beurteilung, keine höhere Zulassung, und es gibt sie nicht überall.
  • Ein Championtitel ersetzt die Zuchtzulassung. Er kann eine der Voraussetzungen sein, mehr nicht. Die Zulassung erteilt der Verein.
  • Die Regeln sind überall gleich. Der Rahmen ist gemeinsam, die Voraussetzungen sind es nicht. Maßgeblich ist immer die gültige Fassung der Ordnung des zuständigen Vereins.

Woran erkennt man die gültige Fassung einer Ordnung?

An dem Stand, den sie selbst nennt. Zuchtordnungen tragen ein Datum und werden geändert, und eine ältere Fassung, die noch im Umlauf ist, sieht einer aktuellen zum Verwechseln ähnlich. Wer eine Auskunft braucht, holt sie deshalb bei der Stelle, die die Ordnung erlassen hat, und nicht aus einer Zusammenfassung, auch nicht aus dieser. Welche Ebene welche Regel erlässt, sortiert die Übersicht der Verbände und Vereine; welche Kürzel in diesem Verfahren vorkommen, löst das Verzeichnis Kürzel und Ergebnisse auf.

Diese Seite bleibt eine Verfahrensbeschreibung. Sie trägt keine Ankündigung, keine Planung, keine Verfügbarkeit und keinen Preis, und sie wird auch keine tragen: das Magazin erklärt Regeln, es steht nicht zwischen einer Zucht und einer Familie. Warum diese Grenze gezogen ist, steht in den redaktionellen Grundsätzen.